Pflegemindestlohn weist den Weg
Sonntag, 1. August 2010

spd_54.jpgSeit heute gilt in Deutschland für alle Beschäftigten in Pflegeberufen ein einheitlicher Gesetzlicher Mindestlohn. In Ostdeutschland liegt er bei 7,50 € pro Stunde, in Westdeutschland sogar einen Euro höher. "Das ist weniger als in den meisten anderen Berufen, für die die Bundesregierung bisher einen Mindestlohn festgelegt hat. Aber es ist trotzdem ein gutes Zeichen.", sagt Britta Stark. Schließlich bringe der Pflegeberuf schwere körperliche und oft auch psychische Belastungen mit sich. "Da ist es nur gerechtfertigt, dass den Beschäftigten ein Mindestmaß an sozialer Absicherung garantiert wird.", so Stark weiter. "Unser Ziel ist es aber, dass flächendecken allen Beschäftigten ein Mindestlohn gezahlt wird, der verhindert, dass niemand, der sein Leben lang jeden Tag arbeiten geht im Erwerbsleben oder in der Rente auf staatliche Almosen angewiesen ist."

 
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